30 Nov 2011 Verletzung der unterhaltspflicht

Frage von angel81: Kann man wirklich jemanden wegen NIchtzahlen von Kindesunterhalt ins Gefängnis bringen?
Halllo zusammen!
Ich bin fast 7 Jahre von dem Vater meines KIndes getrennt. Er hatte nie UNterhalt gezahlt und sich nie um den Kleinen gekümmert. Weder zu Geburtstagen angerufen, oder mal gefragt wie ers in der SChule aussieht usw..Gut, das ist seine Sache..Ich finde es aber sehr schade, wenn er sich nicht kümmert…Aber nun gut…Tatsache isdt, dass er noch nie einen Cent für unseren Sohn freiwillig gezahlt hat..doch vor 3 MOnaten kamen mal 21, 50 Euro. Ich war gezwungen UVK zu beantragen. DEr Richter hatte ihn schon angemahnt, dass er sich sofort mal um einen Job kümmern sollte, in seinem Beruf wäre das absdolut machbar. Doch er mach mittlerweile die dritte ausbildung weil er kein Bock hat uNterhalt zu zahlen. Der Richter meinte er sollte sich nach einem 400 Euro job umsehen, das lehnt er ab…meine Anwältin meint, dass man ihm wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigen kann..und erv dann ins Gefängnis gehen kann…weil ich bvin es echt leid, dass er sich weder finanziell noch emotional um den Kleinen kümmert. Ich muss auch sehen, wpo ich bleibe. Der Unterhalt ist ja nicht für mich ( ich gehe arbeiten) sondern für unseren Sohn…Kinder sind eben teuer…Aber andererseits bin ich mir auch unsicher, ob ich ihn anzeigen soll. Er ist immerhin der Vater meines KIndes?! WAs meint ihr?
Ich wollte nur kurz ein DEtail hinzufügen. er ist verurteilt worden für unseren Sohn 291 Euro zu zahlen ( das ist lediglich der Mindestsatz). Er würde mit seinem JOb ca. 1800- 1900 Euro erzielen. Klar sind 291 Euro keine Peanuts, aber ers ist auch nicht so, als wäre das der höchstsaTZ; ES IST DER Mindestunterhalt, der einem KInd zusteht. Er rührt sich gar nicht. Ich kann das Verhalten nicht nachvollziehen…

Beste Antwort:

Answer by Slovak08
Ich denke es gibt Momente, in denen man auf verwandschaftliche bzw. familiäre Verhältnisse, vor allem, wenn sie nicht wirklich bestehen, keine Rücksicht nehmen muss.
Erst recht nicht, wenn es dieser Vogel bereits 7 Jahre geschafft hat, sich vor seiner moralischen und rechtlichen Verpflichtung zu drücken.
Würde an deiner Stelle auch vor einer Ersatzhaftklage daher nicht zurückschrecken.

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21 Nov 2011 Verletzung der unterhaltspflicht

Frage von schnickschnack: Gerichtstermin wegen anzeige unterhaltspflichtverletzung!!?
Hallo,
hätte mal eine frage an alle rechtsexperten aufgrund einer anzeige wegen unterhaltspflichtsverletzung von meiner ex-frau.
ich muss damit beginnen, das ich bis vor kurzem hartz4 empfänger war, nun aber wieder in arbeit bin- da ich eben alg2 empfänger war hat mich meine ex eben angezeigt und nun habe ich den termin am 20.12.07!! meine frage nun, wie sieht es vor gericht aus- ich bezahle nun den unterhalt, genügt es wenn ich dem staatsanwalt die überweisungen zukommen lasse? mir kommt es eben so vor als ob mein anwalt nix macht!! was kann mir passieren, komme ich ins gefängnis? ich bin weder vorbestraft noch sonst was–das macht mich halt alles total fertig!!–tue und werde es natürlich immer tun den unterhalt zu bezahlen..nur langsam kommt der termin immer näher und ich bin echt sehr verzweifelt!! bitte nur ernstgemeinte antworten–danke!!

Beste Antwort:

Answer by Antje S
Oh Oh, Du hast doch sicherlich den Unterhalt berechnen lassen, dann nimm die Berechnung mit und deine Hart4 bescheide, ich denk mal deine Ex wird denken das du zu wenig bezahlst. Ich geh mal davon aus das der Unterhalt für Kinder ist, selbst wenn nicht wenn du Allg II bekommen hast hast du den Minimum an Lebenshaltungskosten bekommen, dieser reicht gerade für dich.
Hab keine Angst ins Gefängnis kommst deshalb nicht den du kommst ja nun deinen Pflichten nach. Mach dich da nicht verrückt.

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