Frage von schnickschnack: Post von staatsanwalt mit bitte um stellungsnahme-kindesunterhalt?
hallo,
ich bin mom etwas ratlos und weiß nicht wie ich mich verhalten soll!!
kurz zur vorgeschichte.
ich wurde anfang des jahres in einem verfahren wegen verletzung der unterhaltspflicht zu einer auflage verurteilt, an meine ex monatlich 150€ zu zahlen. dieser auflage bin ich auch nachgekommen.
allerdings sind aufgrund hartz 4 was ich damls war eben auch nachzahlungen aufgrund vorschuß seitens jugendamt aufgelaufen.
ich bin dann zu meinem anwalt um eben alles mal zu regeln und nicht mein leben lang die rückstände bezahlen zu müssen will ich nun 100%unterhalt zahlen, sprich 533€!! das habe ich auch einmal gezahlt, 1 woche später kam ein pfändungsbeschluß meiner ex an den arbeitgeber. d.h. ich will bezahlen und werde von ihr trotzdem gepfändet!! das war vor 2 monaten.briefe von meinem anwalt an die gegenpartei bringen erst mal nichts. mein anwalte meinte, ich solle erst mal die 150€ weiterbezahlen was eben mit den 530€ hochgerechnet auf die 3 monate passiert ist. plötzlich kam das schreiben von der gegenpartei das sie die pfändung zurück nehmen.mein anwalt meinte, gut wenn es bestätigt ist soll ich die zahlung des vollen unterhaltes wieder aufnehmen. kein Problem!!
Nun kam eben heute der hammer.
Post vom staatsanwalt mit bitte um stellungsnahme:
Wortlaut:
Verfügung
“der Verurteilte ist jetzt bereits den dritten monat in folge der erfüllung seiner bewährungsauflagen nicht nachgekommen, ohne dem gericht hinderungsgründe mitzuteilen, so dass von einem gröblichen und beharrlichen verstoß auszugehen ist”.
und genau dies verstehe ich nun nicht, ich habe eben mit den 530€ die 3 monate auf einmal gezahlt und bin doch auch bereit den kompletten unterhalt und nicht nur die 150€ des gerichts zu zahlen.
eine bekannte meinte das es so oabläuft, das das gericht in gewissen abständen bei meiner ex nachfragt ob ich zahle. da sie mir nichts gutes will hat sie bestimmt gesagt das nichts kommt!!!
Was aber nachweislichh nicht so ist.
wie komme ich nun aus der sache wieder raus?
ich bin sowas von bereit den unterhalt zu zahlen!!!
soll ich gleich am montag da mal anrufen oder soll ich es erst meinem anwalt geben.
bin echt sehr verzweifelt!!
wie gesagt zahle mehr als ich müsste und nun das!!
Beste Antwort:
Answer by Franky
Ich hatte dir soch schon mal eine Antwort darauf gegeben. Durch erneutes Einstellen wirst du auch nicht schlauer und wirst mehr Antworten erhalten.
Gruß
Franky
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Tags: bitte, Post, staatsanwalt, stellungsnahmekindesunterhalt



Ich würde es dem Anwalt überlassen und nicht dazwischen funken.
Am besten kopierst Du Dir die überweisungen/Kontoauszüge, die das belegen.
Dieses Schreiben solltest du deinem Anwalt übergeben. Er wird schon der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass parallel an deine Ex gewissen Zahlungen geleistet wurden und das dort die 150 Euro mitenthalten sind.
Die Staatsanwaltschaft hat keine Ahnung, was Zivilrechtlich läuft!!!
Das Zivilverfahren deiner Ex über ihren Anwalt ist etwas anderes, als das, was über die Staatsanwaltschaft läuft.
Laß deinen Anwalt antworten, dann kommst du da auch wieder raus!
Da darf nur ein Anwalt ran. Das wird zu komplex.
Wenn ich das alles so lese, bin ich froh, dass ich nicht solche Probleme habe und mir mein Singleleben heilig ist.
Also, nach x-fachem Lesen (der Text ist echt wirr!!) … erstens: warum hast Du nicht beim Jugendamt für die Vorschussleistungen Stundung beantragt?? Das geht immer, wenn Du darlegst, dass Du den Kindesunterhalt derzeit zahlst. Bei 150€ erhält die Kindsmutter keine weiteren Unterhaltszuschüsse, da das Kindergeld ja hinzugerechnet wird. Wie kommst Du übrigens zu 533€?? Verdienst Du so gut?? Das liegt ja weit über dem Regelsatz!! Aber, mal angenommen, dieser Betrag stimmt (was ich wirklich nicht glaube, dazu müsstest Du ein Nettoeinkommen haben, von dem ich nur träume!!), stellt die Aufforderung der Staatsanwaltschaft ja lediglich eine Bitte dar, deutlich mitzuteilen, was wann gezahlt wurde. Die Rechnung mit “für drei MOnate gezahlt” geht nicht auf. Juristisch ist der Unterhalt eben für den Monat und “Vorauszahlung” klappt nur, wenn DEUTLICH auf dem Zahlungsbeleg steht “Vorauszahlung für ….). Das war wohl nicht so, entnehme ich dem Text. – Es ist korrekt, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, doch hier liegt immer eine Anzeige zugrunde. Das JA war es nicht, da von dort ja zurzeit nichts fließt. War es Deine Ex, legst Du der Staatsanwaltschaft einfach Deine Belege vor und das Verfahren sollte eingestellt werden. Ganz wichtig ist aber, das mal festgestellt wird, wie hoch Deine Verpflichtung wirklich ist. Die 533€ glaube ich nicht und 150€ klingt ganz plausibel. Natürlich ändert sich der Betrag, wenn Du mehr/weniger verdienst. Die Kindsmutter hat das REcht auf Auskunft – aber Du musst nicht selbst immer hinterherrennen, außer Du bekommst weniger ausbezahlt. Sie kann Auskunft und Neufestsetzung beantragen, wenn sie meint, dass sie zu wenig bekommt. Das geht aber nicht über die Staatsanwaltschaft, sondern über das Familiengericht. Noch besser: lasst Euch doch mal beraten, nimm Deine Einkommensnachweise mit. Je nach Alter des Kindes staffelt sich der Unterhalt. Wer kann, sollte auch mit berücksichtigen, ob das Kind z.B. teure Hobbys hat, eine neue Brille, Zahnspange … braucht. Aber das sind Dinge, die nur freiwillig sind. Wer es sich leisten kann, sollte es um des Kindes Willen auch tun. – Anrufen würde ich da nicht – da bekommst Du nur den Hinweis, Dein Anliegen bitte schriftlich reinzureichen!! Zum Anwalt würde ich in jedem Fall gehen, wenn Du einen hast.