Frage von schnickschnack: Gerichtstermin wegen anzeige unterhaltspflichtverletzung!!?
Hallo,
hätte mal eine frage an alle rechtsexperten aufgrund einer anzeige wegen unterhaltspflichtsverletzung von meiner ex-frau.
ich muss damit beginnen, das ich bis vor kurzem hartz4 empfänger war, nun aber wieder in arbeit bin- da ich eben alg2 empfänger war hat mich meine ex eben angezeigt und nun habe ich den termin am 20.12.07!! meine frage nun, wie sieht es vor gericht aus- ich bezahle nun den unterhalt, genügt es wenn ich dem staatsanwalt die überweisungen zukommen lasse? mir kommt es eben so vor als ob mein anwalt nix macht!! was kann mir passieren, komme ich ins gefängnis? ich bin weder vorbestraft noch sonst was–das macht mich halt alles total fertig!!–tue und werde es natürlich immer tun den unterhalt zu bezahlen..nur langsam kommt der termin immer näher und ich bin echt sehr verzweifelt!! bitte nur ernstgemeinte antworten–danke!!
Beste Antwort:
Answer by Antje S
Oh Oh, Du hast doch sicherlich den Unterhalt berechnen lassen, dann nimm die Berechnung mit und deine Hart4 bescheide, ich denk mal deine Ex wird denken das du zu wenig bezahlst. Ich geh mal davon aus das der Unterhalt für Kinder ist, selbst wenn nicht wenn du Allg II bekommen hast hast du den Minimum an Lebenshaltungskosten bekommen, dieser reicht gerade für dich.
Hab keine Angst ins Gefängnis kommst deshalb nicht den du kommst ja nun deinen Pflichten nach. Mach dich da nicht verrückt.
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Tags: anzeige, Gerichtstermin, Unterhaltspflichtverletzung, wegen



Nur du kennst die ganze Geschichte und ich wünsche dir alles Gute, dass du heil aus der Nummer raus kommst.
Unterhalts-Angelegenheiten haben mit Kavaliersdelikten nicht das Geringste zu tun.
Ehevertäge die Unterhaltszahlungen ausschließen, sind sittenwidrig !!!
Wer seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, kann nach deutschem Recht gemäß § 170 des Strafgesetzbuches (StGB) wegen Unterhaltspflichtverletzung bestraft werden. Eine Bestrafung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn mutwillig, trotz Leistungsfähigkeit weder Unterhalt gezahlt noch in Naturalien, das heißt durch Unterkunftbereitstellung, Betreuung und Versorgung, erbracht oder eine Arbeit aufgegeben oder ausgeschlagen wird.
Den Gerichtstermin mußt du in jedem Fall wahrnehmen
Erstmal muß ich dir sagen, daß du IMMER verpflichtet bist den Unterhalt zu zahlen ( ich gehe mal davon aus, daß es um Kindesunterhalt geht…)!!
Auch wenn du Hartz oder Alge Empfänger bist, mußt du alle verfügbaren Mittel aufbringen um den Unterhalt zu zahlen. Auch wenn es ein Nebenjob wie Zeitungsaustragen oder Burger umdrehen ist.
Rechtlich bist du immer dazu verpflichtet den Unterhalt aufzubringen. Und während der Zeit, in der du nicht zahlen kannst, laufen diese nichtgezahlten Beträge als Schulden auf, auf den deine Exfrau einen Titel hat.
Wenn es dir so vorkommt, als würde dein Anwalt nichts tun, kannst du JEDER ZEIT deinen Anwalt wechseln!
Ich denke auch nicht, daß du gleich ins Gefängnis kommst… – allerdings könnte es sein, daß der Richter dich dazu verdonnert, die Schulden in zusätzlichen Raten an deine Exfrau abzuzahlen (sofern es möglich ist).
In Haft würdest du nur kommen, wenn du dich weigern würdest Unterhalt zu zahlen, obwohl du verdienst… das nennt sich dann Beugehaft. Aber da du jetzt zahlst, wird es nicht soweit kommen.
Und erst wenn du in Haft kommst, würdest du als Vorbestraft gelten….
So, das war jetzt für den Fall, daß es sich um Kindesunterhalt handelt….wie es sich verhält, wenn es sich um Ehegattenunterhalt handelt weiß ich leider nicht. Aber vielleicht kann dir noch ein anderer User eine entsprechende Antwort geben
Ins Gefängnis kommst du nicht einmal dann sofort , wenn Du mutwillig den Unterhalt verweigerst . Also bleib cool! Nimm alle Einkommens-belege und Zahlungsnachweise mit zur Verhandlung , und lass Dich nicht verrückt machen . Wenn sich alles wie von Dir beschrieben verhält , kann Dir absolut gar nichts passieren .
Erstens: keine Panik – bis zum Termin ist noch mehr als ein Monat Zeit. Wenn du jetzt schon so hilflos rumflatterst – willst du bis dahin in der Klapse landen?
“mir kommt es eben so vor als ob mein anwalt nix macht!!”
Dann ist es jetzt an der Zeit, mit ihm einen Termin zu machen, um das Vorgehen zu besprechen und die Verhandlung vorzubereiten. Evtl. ist es sogar möglich, durch die Vorlage entsprechender Beweismittel den Termin ganz aus der Welt zu schaffen – aber das kann nur er beurteilen, niemand hier.
Der Anwalt ist mit deinem Fall, deinen wirtschaftlichen Verhältnissen und hoffentlich mit allen deinen existierenden Unterlagen vertraut. Er entscheidet, was davon zweckmässigerweise im Vorfeld in das Verfahren eingeführt werden soll – und nicht eine Antwort aus einem anonymen Forum wie YC.
Nix für ungut, aber wenn du hinter dem Rücken deines Rechtsvertreters eigenmächtig unüberlegte Hauruck-Aktionen startest (z.B. mit dem Staatsanwalt korrespondierst wie in der Frage angedeutet), schwächst du ohne Not deine eigene Position – bis hin zum Totalverlust aller rechtlichen Möglichkeiten, die du damit u.U. aufgibst.
Falls du tatsächlich ein echtes Problem mit deinem Anwalt hast, musst du es ruhig und sachlich mit ihm besprechen.
dir passiert nichts, nehme deine unterlagen mit -der gute wille ist da, zahlen tusrt du auch, brauchst aber nur das zahlen, was dein existensmin. zu läßt, hast aber natürlich ne gesteigerte erwerbsobliegenheit.
hast du einen termin zur aussage bei der polizeiß oder einen gerichtstermin?
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
12. Abschnitt – Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie (§§ 169 – 173)
§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht(1)
Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. So weit das Gesetz!!
Die Frage ist weniger, ob man vorbestraft ist oder nicht, sondern ob der im Gesetz genannte Tatbestand erfüllt war oder nicht.
Wer mutwillig seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, sollte in der Tat eine heftige Geldstrafe erhalten und im Wiederholungsfalle in den Knast gesteckt werden. Denn letztlich muss die Sozialkasse einspringen, damit die Kinder nicht verhungern und das kann es ja wohl nicht sein.
Also besprich das Ganze mit dem Anwalt, damit Du letztlich nicht doch noch im Knast landest.
Vielleicht gelingt es ihm ja nachzuweisen, daß Du völlig unverschuldet in diese Lage gekommen bist und es Dir auch unter größten Anstrengungen nicht möglich war, entsprechende Zahlungen zu leisten. Dann bist Du fein raus. Es ist nun einmal so: Auf See und vor Gericht liegt alles in Gottes Hand.